Satzung der Kallenhäkler

Vorwort:

Die nachfolgende Satzung ist nur als Entwurf zu sehen, da sie noch nicht mehrheitlich vom Club verabschiedet wurde. Zusammengetragen und hier dokumentiert wurde sie auf Wunsch der Mehrzahl der Kegelschwestern- und Brüder von Uli Schmidt, denn was ist ein Club bzw. Kegelverein ohne Satzung-

Die erste Diskussion dieser Satzung ging gründlich in die Hose, da ein Kegelbruder deshalb schon 4 Wochen vorher Bauchschmerzen hatte und einige sich wegen der Höhe der Strafe für zu spät kommen, sehr aufgeregt haben, kam es vor lauter Emotionen zu keiner Einigung bzw. die Diskussion wurde abrupt beendet. Hier sei bemerkt, jede Mark die gezahlt wird, kommt in die Kegelkasse und somit dem ganzen Club zugute und ist somit nicht verloren.

Die Diskussion und Verabschiedung dieser Satzung,  sollte bald nochmals in ruhiger Runde angegangen werden, zumal sich für jeden einzelnen Punkt sicher eine Einigung findet.

Jochen Roeder.
 
 

§ 1: Der Club

Der " KC Kallenhäkler " ist einer gemischter Kegelclub. Er wurde 1975 gegründet und besteht aus maximal 6 Paaren. Jedes Mitglied ist gleichberechtigt in allen Punkten.
 

§ 2: Der Präsident

Das Präsidenten - Amt wechselt immer nach der Kegeltour. Der Präsident verpflichtet sich die Kegelkasse zu führen, dem Homepageadministrator die Abrechnung zu Verfügung zu stellen, nicht anwesende Mitglieder über besprochene Themen zu informieren und seinem Amt nach bestem Wissen und zum Wohl des Kegelclubs  auszuüben.
 

§ 3: Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder beschlossen werden.
 

§ 4: Grundbeitrag

Pro Kegelabend ist der Betrag von zur Zeit € 10,-- pro Person zu entrichten. Bei Kassensturz wird den Mitgliedern, die verhindert sind, ihre Anteil ausgezahlt. Der Beitrag wird wenn alle Mitglieder einverstanden sind, nach Bedarf, vor der Kegeltour erhöht.

Gäste bezahlen € 2,50 Startgeld und ihre verlorenen Spiele.
 

§ 5: Aufnahme von neuen Mitgliedern

Kegelpaare, die in den Kegelclub " Kallenhäkler " aufgenommen werden wollen, müssen dreimal hintereinander als Gäste beim Kegelabend erscheinen und können dann einen Aufnahmeantrag stellen. Über die Aufnahme entscheidet die Mitglieder mit einer 2/3-Mehrheit. Jedes neu aufgenommene Kegelpaar hat den anteilmäßigen Kassenbestand einzuzahlen. Dieser Aufnahmemodus gilt auch für ehemalige Kegelpaare. Außerdem ist das beigetretene Kegelpaar dazu verpflichtet einmal, zum Kennenlernen, den gesamten Kegelclub nach Hause einzuladen.
 

§ 6: Austritt

Bei freiwilligem Ausscheiden hat das betreffende Kegelpaar keinen Anspruch auf seinen Kassenbestandanteil.
 

§ 7: Kegeltermin

Der Kegelabend findet alle vier Wochen an einem Freitag um 20:00 Uhr in der Wirtschaft " Tennistreff " statt.
 

§ 8: Verspätungen

Die Strafe für zu spät kommen beträgt ab 20:15 Uhr für jede angefangene 1/4-Stunde € 0,50. Die Maximalstrafe für Zuspätkommen beträgt € 2,-.
 

§ 9: Kegelende

Das offizielle Kegeln soll um 23 Uhr enden. Entfernt sich eine Kegelschwester oder ein Kegelbruder eher vom Kegelabend, so zahlt er € 1,--  in die Kegelkasse.
 

§ 10: Fehlgeld

Das Fehlgeld beträgt den Durchschnitt des Kegelabends pro Person.
 

§ 11: Das Fernbleiben vom Kegelabend

Ist ein Mitglied am Kegelabend verhindert, so ist das einem Mitglied vor dem Abend mitzuteilen. Bei nicht erfolgter Mitteilung sind zum Durchschnitt zusätzlich € 1,-- zu entrichten.
 

§ 12: Anschreiber

Das Anschreiben der Spiele erfolgt fortlaufend nach dem Alphabet, d.h., daß nach jedem Kegelabend die anschreibende Person wechselt. Der Anschreiber bestimmt die Reihenfolge und Art der Kegelspiele. Von dieser Regel ist der Ehrenpräsident ausgeschlossen.
 

§ 13: Der Minikegel

Jedes Mitglied hat den Minikegel bei sich zu tragen. Er muß auf Verlangen gezeigt werden. Falls ein Mitglied seinen Minikegel nicht bei sich haben sollte, muss er € 1,-- in die Kegelkasse zahlen.
 

§ 14: Geburtstag oder vergleichbare Festlichkeiten

Jedes Mitglied welches Geburtstag oder vergleichbar Festlichkeiten hat, sollte auf freiwilliger Basis eine Runde ausgeben.
 

§ 15: Kegeltour

Die Kegeltour findet alle 1 1/2 Jahre statt. Der Ausrichter wird ausgelost und kann die Kegeltour in eigener Regie organisieren.
 

§ 16: Betreten der Bahn

Wer bei einem Kegelspiel die Bahn betritt und somit die kegelnde Kegelschwester oder den kegelnden Kegelbruder stört, zahlt € 1,-- in die Kegelkasse.
 

§ 17: Pudel ( Kalle )

Jeder Teilnehmer zahlt für eine geworfenen Pudel ( Kalle ) € 0,10.
 

§ 18: Verlorenes Spiel

Jeder Teilnehmer bezahlt für ein verlorenes Spiel € 0,20, 50% der Teilnehmer an einem Spiel haben verloren (5 von 9).
 

§ 19: Kranz und alle Neun

Wird ein Kranz oder alle Neun geworfen, so zahlen alle anwesenden Mitglieder € 1,00.
 

§ 20: Berühren des Gummibandes

Wer das am Ende der Anlaufzone befindliche Gummiband berührt, zahlt € 0,10 in die Kegelkasse. Der Wurf zählt.
 

§ 21: Wurfregel

Beim Liegenbleiben oder Einfangen einer geworfenen Kugel durch Hinterherrennen eines Kegelmitglieds aus dem Aufenthaltsraum, zahlt der Kegelnde € 0,25. Holt das betreffende Kegelmitglied die Kugel nicht mehr rechtzeitig ein, so muss er selbst € 0,50 zahlen.
 

§ 22: Spielverzögerung

Muß einer Keglerin oder einem Kegler trotz Aufrufen die Kugel gebracht werden, so wird diese "unnötige Verzögerung" mit €  0,25 geahndet.
 

§ 23: Turnschuhpflicht

Wer die Kegelbahn ohne Turnschuhe betritt zahlt € 1,- in die Kegelkasse.
 

§ 24: Trinkspruch

Vor dem Antrinken einer ausgegebenen Runde wird dem " Spender " gemeinsam und lautstark gedankt:
"Wir danken dem edlen Spender ????????????? mit einem dreifach kräftigen GUT HOLZ !!
 
 

Stand 22.07.2001