Vorwort:
Die nachfolgende Satzung ist nur als Entwurf zu sehen, da sie noch nicht mehrheitlich vom Club verabschiedet wurde. Zusammengetragen und hier dokumentiert wurde sie auf Wunsch der Mehrzahl der Kegelschwestern- und Brüder von Uli Schmidt, denn was ist ein Club bzw. Kegelverein ohne Satzung-
Die erste Diskussion dieser Satzung ging gründlich in die Hose, da ein Kegelbruder deshalb schon 4 Wochen vorher Bauchschmerzen hatte und einige sich wegen der Höhe der Strafe für zu spät kommen, sehr aufgeregt haben, kam es vor lauter Emotionen zu keiner Einigung bzw. die Diskussion wurde abrupt beendet. Hier sei bemerkt, jede Mark die gezahlt wird, kommt in die Kegelkasse und somit dem ganzen Club zugute und ist somit nicht verloren.
Die Diskussion und Verabschiedung dieser Satzung, sollte bald nochmals in ruhiger Runde angegangen werden, zumal sich für jeden einzelnen Punkt sicher eine Einigung findet.
Jochen Roeder.
§ 1: Der Club
Der " KC Kallenhäkler " ist einer gemischter Kegelclub. Er wurde
1975 gegründet und besteht aus maximal 6 Paaren. Jedes Mitglied ist
gleichberechtigt in allen Punkten.
§ 2: Der Präsident
Das Präsidenten - Amt wechselt immer nach der Kegeltour. Der Präsident
verpflichtet sich die Kegelkasse zu führen, dem Homepageadministrator
die Abrechnung zu Verfügung zu stellen, nicht anwesende Mitglieder
über besprochene Themen zu informieren und seinem Amt nach bestem
Wissen und zum Wohl des Kegelclubs auszuüben.
§ 3: Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der
Mitglieder beschlossen werden.
§ 4: Grundbeitrag
Pro Kegelabend ist der Betrag von zur Zeit € 10,-- pro Person zu entrichten. Bei Kassensturz wird den Mitgliedern, die verhindert sind, ihre Anteil ausgezahlt. Der Beitrag wird wenn alle Mitglieder einverstanden sind, nach Bedarf, vor der Kegeltour erhöht.
Gäste bezahlen € 2,50 Startgeld
und ihre verlorenen
Spiele.
§ 5: Aufnahme von neuen Mitgliedern
Kegelpaare, die in den Kegelclub " Kallenhäkler " aufgenommen werden
wollen, müssen dreimal hintereinander als Gäste beim Kegelabend
erscheinen und können dann einen Aufnahmeantrag stellen. Über
die Aufnahme entscheidet die Mitglieder mit einer 2/3-Mehrheit. Jedes neu
aufgenommene Kegelpaar hat den anteilmäßigen Kassenbestand einzuzahlen.
Dieser Aufnahmemodus gilt auch für ehemalige Kegelpaare. Außerdem
ist das beigetretene Kegelpaar dazu verpflichtet einmal, zum Kennenlernen,
den gesamten Kegelclub nach Hause einzuladen.
§ 6: Austritt
Bei freiwilligem Ausscheiden hat das betreffende Kegelpaar keinen Anspruch
auf seinen Kassenbestandanteil.
§ 7: Kegeltermin
Der Kegelabend findet alle vier Wochen an einem Freitag um 20:00 Uhr
in der Wirtschaft " Tennistreff " statt.
§ 8: Verspätungen
Die Strafe für zu spät kommen beträgt ab 20:15 Uhr für
jede angefangene 1/4-Stunde € 0,50. Die Maximalstrafe für Zuspätkommen
beträgt € 2,-.
§ 9: Kegelende
Das offizielle Kegeln soll um 23 Uhr enden. Entfernt sich eine Kegelschwester
oder ein Kegelbruder eher vom Kegelabend, so zahlt er € 1,-- in die Kegelkasse.
§ 10: Fehlgeld
Das Fehlgeld beträgt den Durchschnitt des Kegelabends pro Person.
§ 11: Das Fernbleiben vom Kegelabend
Ist ein Mitglied am Kegelabend verhindert, so ist das einem Mitglied
vor dem Abend mitzuteilen. Bei nicht erfolgter Mitteilung sind zum Durchschnitt
zusätzlich € 1,-- zu entrichten.
§ 12: Anschreiber
Das Anschreiben der Spiele erfolgt fortlaufend nach dem Alphabet, d.h.,
daß nach jedem Kegelabend die anschreibende Person wechselt. Der
Anschreiber bestimmt die Reihenfolge und Art der Kegelspiele. Von dieser
Regel ist der Ehrenpräsident ausgeschlossen.
§ 13: Der Minikegel
Jedes Mitglied hat den Minikegel bei sich zu tragen. Er muß auf
Verlangen gezeigt werden. Falls ein Mitglied seinen Minikegel nicht bei
sich haben sollte, muss er € 1,-- in die Kegelkasse zahlen.
§ 14: Geburtstag oder vergleichbare Festlichkeiten
Jedes Mitglied welches Geburtstag oder vergleichbar Festlichkeiten hat,
sollte auf freiwilliger Basis eine Runde ausgeben.
§ 15: Kegeltour
Die Kegeltour findet alle 1 1/2 Jahre statt. Der Ausrichter wird ausgelost
und kann die Kegeltour in eigener Regie organisieren.
§ 16: Betreten der Bahn
Wer bei einem Kegelspiel die Bahn betritt und somit die kegelnde Kegelschwester
oder den kegelnden Kegelbruder stört, zahlt € 1,-- in die Kegelkasse.
§ 17: Pudel ( Kalle )
Jeder Teilnehmer zahlt für eine geworfenen Pudel ( Kalle ) € 0,10.
§ 18: Verlorenes Spiel
Jeder Teilnehmer bezahlt für ein verlorenes Spiel € 0,20, 50%
der Teilnehmer an einem Spiel haben verloren (5 von 9).
§ 19: Kranz und alle Neun
Wird ein Kranz oder alle Neun geworfen, so zahlen alle anwesenden Mitglieder
€ 1,00.
§ 20: Berühren des Gummibandes
Wer das am Ende der Anlaufzone befindliche Gummiband berührt, zahlt € 0,10 in die Kegelkasse. Der Wurf zählt.
§ 21: Wurfregel
Beim Liegenbleiben oder Einfangen einer geworfenen Kugel durch Hinterherrennen
eines Kegelmitglieds aus dem Aufenthaltsraum, zahlt der Kegelnde € 0,25.
Holt das betreffende Kegelmitglied die Kugel nicht mehr rechtzeitig ein,
so muss er selbst € 0,50 zahlen.
§ 22: Spielverzögerung
Muß einer Keglerin oder einem Kegler trotz Aufrufen die Kugel
gebracht werden, so wird diese "unnötige Verzögerung" mit € 0,25 geahndet.
§ 23: Turnschuhpflicht
Wer die Kegelbahn ohne Turnschuhe betritt zahlt € 1,- in die Kegelkasse.
§ 24: Trinkspruch
Vor dem Antrinken einer ausgegebenen Runde wird dem " Spender " gemeinsam
und lautstark gedankt:
"Wir danken dem edlen Spender ????????????? mit einem dreifach kräftigen
GUT HOLZ !!
Stand 22.07.2001